Aufenthalt
Aktualisiert 25.09.2017

Ganz allgemein bezeichnet Aufenthalt einen Ort, an dem sich ein Mensch aufhält. Rechtlich bezeichnet Aufenthalt die Erlaubnis für Ausländer, eine bestimmte Zeit (befristet) oder auch ohne zeitliche Begrenzung (unbefristet) in Deutschland leben zu dürfen. Der Aufenthalt wird nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt und von der Ausländerbehörde in Form eines Aufenthaltstitels ausgestellt.