Inobhutnahme
Aktualisiert 25.09.2017
Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen, ist zunächst das Jugendamt verantwortlich. Es muss sich darum kümmern, dass du an einen sicheren Ort kommst, an dem es dir gut geht. Dort bekommst du Essen, Kleidung, medizinische Versorgung und Betreuung. Das nennt man Inobhutnahme. Während der ersten Zeit wird geprüft, ob du umverteilt wirst. In dieser Zeit muss sich das Jugendamt auch um dich kümmern. Man nennt das vorläufige Inobhutnahme.