Interview im Asylverfahren
Aktualisiert 25.09.2017

Wird auch Anhörung genannt. Wenn du einen Asylantrag gestellt hast, muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des BAMF mit dir ein Interview führen, um herauszufinden ob du das Recht hast, in Deutschland Asyl zu bekommen. Dir werden Fragen über dein Herkunftsland, deine Identität und deine Flucht gestellt. Wenn du kein Deutsch sprichst, bekommst du einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, der oder die für dich die Fragen und deine Antworten übersetzt. Alles, was du gefragt wirst und alles, was du sagst, wird in einem Protokoll aufgeschrieben. Nach dem Interview liest sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des BAMF das Protokoll durch und sieht sich die Dokumente an, die du vielleicht dazu abgegeben hast. Dann entscheidet er/sie, ob du Asyl bekommst, also in Deutschland bleiben darfst.