Sorgeberechtigte
Aktualisiert 25.03.2018

bezeichnet die Person/en, welche die Verantwortung haben, für Minderjährige zu sorgen. Dazu gehört, das Kind oder den Jugendlichen zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dazu gehören auch der Schutz vor Gefahren, die Vertretung vor dem Gericht und der Abschluss von Geschäften, wie z.B. Ausbildungsvertrag. In den meisten Fällen sind die Eltern sorgeberechtigt. Sind sie dazu nicht in der Lage, dann übernimmt ein Vormund die Sorgeberechtigung.