volljährig
Aktualisiert 09.10.2017

in den meisten Ländern der Welt und auch in Deutschland ist man volljährig, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat. In manchen Ländern ist man erst später volljährig. Mit der Volljährigkeit bekommst du das Recht Verträge zu schließen. Gleichzeitig trägst du für dich die volle Verantwortung vor den Gerichten. Mit der Volljährigkeit verlierst du den besonderen Schutz der Jugendhilfe und deinen Vormund. Die Jugendhilfe kann aber auch weitergehen, bis du 27 Jahre alt bist. Das Recht auf einen Vormund richtet sich in Deutschland nach den Gesetzen in deinem Herkunftsland. Das heißt, wenn du aus einem Land kommst, in dem du später volljährig wirst, hast du, bis du volljährig wirst, das Recht auf einen Vormund. Falls du aus einem Land kommst, in dem die Volljährigkeit früher eintritt, also unter 18. Jahren, spielt das in Deutschland keine Rolle. Alle Menschen unter 18 Jahren sind hier minderjährig.