Wenn du im Asylverfahren bist oder eine Duldung hast, kannst du nicht in jedem Fall eine Reise machen. Bevor du z.B. Verwandte besuchst oder eine Klassenfahrt machst, musst du überprüfen, ob dein Aufenthalt auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt ist und wie lange du dort wegdarfst. Meistens gibt es Probleme, wenn du in den ersten drei Monaten nach Ankunft in Deutschland woanders hinfahren möchtest. Für Reisen ins Ausland brauchst du immer die Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Die Erlaubnis für die Reise ins Ausland bzw. die “Aufhebung der räumlichen Beschränkung” für Reisen im Inland kann dein*e Vormund*in bei der Ausländerbehörde beantragen. Die entscheidet dann alleine oder bei einer Aufenthaltsgestattung gemeinsam mit dem BAMF.
Aktualisiert 25.03.2018