Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzung. Du solltest das unbedingt mit deinem*deiner Betreuer*in besprechen. Du musst außerdem dein Jugendamt informieren. Wenn du Geld vom Jugendamt bekommst, kannst du nur einen kleinen Teil von deinem Gehalt behalten und musst den Rest ans Jugendamt weitergeben. Dafür ist es nicht wichtig, was für ein Job das ist (Nebenjob, Ferienjob,…). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du dich ehrenamtlich engagierst und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommst.
Wichtig: Nicht gemeldetes Arbeiten ist in Deutschland nicht erlaubt und wird bestraft.
Aktualisiert 25.03.2018