Was sind meine Rechte?

Die Würde des Menschen ist in Deutschland unantastbar geschützt. Jeder hat das Recht, eine eigene Meinung, Religion und eine politische Meinung zu haben und diese auch frei zu äußern.

In Deutschland kann man Asyl beantragen. Alle Menschen, die vor Krieg aus ihren Ländern flüchten müssen, können hier Schutz beantragen. Es gibt aber auch andere Fluchtgründe, die Deutschland anerkennt. Als Beispiel: Sexuelle Ausbeutung von jungen Frauen, Homosexualität, Zwangsheirat, religiöse Gründe.

Du hast das Recht, über alles, was gerade mit dir passiert, informiert zu werden. Du hast in vielen Situationen das Recht, dass ein*e Dolmetscher*in für dich übersetzt, was gesprochen wird und was du sagst. Du hast auch das Recht, sagen zu können, was du zum Leben brauchst und was du nicht haben willst. Deine Vorstellungen und Wünsche müssen beachtet werden.

Das sind deine Rechte als Kind und Jugendlicher in Deutschland:

  • Du hast das Recht auf besonderen Schutz durch den Staat und seine Behörden, wenn du nicht mit deinen Eltern zusammen lebst und nach Deutschland geflohen bist.
  • Du hast das Recht auf Gesundheitsversorgung.
  • Du hast das Recht auf Ruhe und Freizeit. Du darfst nicht zur Arbeit gezwungen werden.
  • Du hast das Recht, in die Schule zu gehen.
  • Du hast das Recht auf Inobhutnahme durch das Jugendamt, wenn du ohne deine Eltern ankommst. Das Jugendamt hat die Pflicht, alle anfallenden Aufgaben der Erziehungsberechtigten zu übernehmen.
  • Du hast das Recht auf eine*n Vormund*in, der*die eine rechtliche Vertretung für deine persönlichen Belange ist.
  • Du hast das Recht auf Unterbringung in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Betreuung, um erst einmal in Sicherheit zu sein und dich in der neuen Situation orientieren zu können.
  • Du hast das Recht, mit deinen Eltern zusammen leben zu dürfen.
  • Du hast das Recht, in ein anderes Land der EU weiterzureisen, wenn deine Eltern, deine erwachsenen Geschwister oder enge Verwandte dort leben.
  • Du hast das Recht, eine Klage oder einen Widerspruch einzulegen, wenn du mit den Entscheidungen von Behörden nicht einverstanden bist, die dich betreffen. Darüber müssen dich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden und Organisationen informieren.

Das klingt alles kompliziert. Aber du hast das Recht, zu verstehen, was mit dir passiert, und das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden. Bei einem rechtlichen Problem kannst du eine*n Rechtsanwält*in beauftragen, das kann aber viel Geld kosten. Für Menschen, denen nur wenig Geld zur Verfügung steht, gibt es in Deutschland kostenlose Beratungsstellen, die weiter helfen können.

dol

Aktualisiert 25.03.2018