Bleibe ich in der Stadt, in der ich angekommen bin?

Es kann sein, dass das Jugendamt, bei dem du ankommst, keinen Platz mehr hat, aber in einer anderen Stadt oder einem anderen Dorf noch Platz ist. Dann kann es passieren, dass du umziehen musst. Das nennt man Umverteilung.

Zuerst muss aber geprüft werden, wo Platz ist. Solange bleibst du erst mal im ersten Jugendamt. Dies nennt sich dann „vorläufige Inobhutnahme“ und dauert 1-2 Monate. In dieser Zeit prüft das Jugendamt, ob du woanders hingehen musst oder willst. Du hast dabei das Recht, mit zu diskutieren. Du kannst z.B. sagen, ob du Verwandte in Deutschland oder auch woanders in Europa hast, zu denen du möchtest. Du kannst auch sagen, mit wem du zusammenbleiben möchtest, z. B. wenn du mit anderen Jugendlichen zusammen unterwegs warst. Wenn es dir nicht gut geht und du das Gefühl hast, dass du nicht mehr weiterreisen kannst, dann kann es sein, dass du nicht in eine andere Stadt kommst. Du kannst mit deinem*deiner Betreuer*in darüber sprechen, was du möchtest. Die Entscheidung trifft am Ende das Jugendamt.

Aktualisiert 25.03.2018