Solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für dich übernimmt und dafür sorgt, dass es dir gut geht. Denn wenn du unter 18 Jahre alt bist, darfst du nichts unterschreiben und vieles nicht alleine entscheiden. Deshalb musst du eine*n Vormund*in haben, der oder die dir bei deinen Entscheidungen hilft und für dich unterschreibt.
Ein*e Vormund*in muss für dich da sein und dich fragen, was du möchtest. Er*sie muss darauf achten, dass deine Rechte durchgesetzt werden, z.B. auf Schule, (Aus-)Bildung, eine gute Unterbringung und vieles mehr. Hier ein paar Beispiele:
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Wenn du einen Asylantrag stellen willst, dann muss dein*e Vormund*in deinen Asylantrag stellen und dich auf das Interview im Asylverfahren vorbereiten.
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Und wenn du einen Vertrag bei McFit machen willst, dann muss dein*e Vormund*in unterschreiben.
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Wenn du eine Operation brauchst, dann muss dein*e Vormund*in das wissen und er*sie entscheidet, ob die Operation gut ist oder nicht.
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Dein*e Vormund*in muss auch einen Schulplatz für dich finden oder wenn du deine Schule wechseln willst, dann musst du das auch deine*m Vormund*in sagen.
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Und wenn du mit deiner Schule auf Klassenfahrt gehen willst, dann muss dein*e Vormund*in darüber entscheiden und es unterschreiben.
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Wenn du ein Problem mit der Polizei hast oder vor Gericht musst, dann muss dein*e Vormund*in das wissen und dich vertreten.
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Dein*e Vormund*in hat außerdem das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das heißt er*sie entscheidet, wo du wohnst und ob du in einer anderen Stadt Freunde über Nacht besuchen darfst.
Wann kriege ich einen Vormund?
Wenn du unter 18 Jahre alt bist und alleine ohne deine Eltern in Deutschland bist, kriegst du einen Vormund oder eine Vormund*in. Nach einigen Wochen wird für dich ein*e Vormund*in bestellt. Manchmal dauert es auch einige Monate. Es kann einige Zeit dauern, bis du ihn oder sie kennenlernst. Wenn noch kein*e Vormund*in für dich bestellt ist, ist das Jugendamt für dich verantwortlich.
Es gibt die Möglichkeit, dass jemand aus deiner Familie oder Verwandtschaft die Vormundschaft für dich übernimmt. Aber er*sie muss von Asylverfahren, Jugendhilfe, den deutschen Gesetzen und vielen anderen Dingen Ahnung haben.
Aber wenn du Probleme mit deiner Familie hast, kannst du beim Jugendamt nach Unterstützung und einem*einer Vormund*in fragen.
Normalerweise hast Du in Deutschland eine*n Vormund*in, bis du 18 Jahre alt wirst. Doch wenn du aus einem Land kommst, in dem du erst mit 20 Jahren oder später volljährig wirst, dann kannst Du auch in Deutschland so lange einen Vormund oder eine Vormund*in haben.
Es gibt mehrere Arten von Vormundschaften, die häufigsten sind:
Amtsvormundschaft
Ein Amtsvormund oder eine Amtsvormundin arbeitet im Jugendamt. Er*sie betreut viele Jugendliche und hat deswegen manchmal wenig Zeit für die einzelnen Jugendlichen.
Ehrenamtliche Vormundschaft
Ein*e ehrenamtlicher Vormund*in macht das freiwillig und hat meistens mehr Zeit. Manche ehrenamtliche Vormünder treffen sich mit den Jugendlichen am Wochenende und machen mit ihnen etwas Schönes.
Wenn du mit deinem*deiner Vormund*in nicht zufrieden bist, weil du Schwierigkeiten oder zu wenig Kontakt mit ihm*ihr hast, kannst du mit deinem*deiner Betreuer*in oder dem Jugendamt darüber reden. Dann bekommst du vielleicht eine*n Vormund*in, der*die sich mehr um dich kümmert.