Was ist ein Dublin-Verfahren?

Warst du bereits in einem anderen Land der Europäischen Union (EU)?

Musstest du dort Fingerabdrücke abgeben?

Hast du bereits einen Asylantrag in einem anderen Land gestellt?

Wenn du in Deutschland ankommst, werden vielleicht bei mehreren Behörden Fingerabdrücke von dir genommen. Sie werden mit den Abdrücken in einer Computerdatei verglichen, in der alle Fingerabdrücke von Flüchtlingen gespeichert sind. An den Fingerabdrücken kann man sehen, ob du schon in einem anderen europäischen Land warst und ob du dort einen Asylantrag gestellt hast.

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union (EU). In der ganzen EU gibt es ein Gesetz, die Dublin- Verordnung. Sie regelt, in welchem Land ein Flüchtling bleiben darf. Erwachsene müssen meistens in das Land zurück, über das sie in die EU eingereist sind. Aber das gilt nicht für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wenn du einen Asylantrag in Deutschland gestellt hast.

„Man muss hier immer warten und Geduld haben. Aber es gibt die Möglichkeit, immer und überall neu anzufangen."

(Wael)
Aktualisiert 06.04.2018