Bis zu deinem 18. Lebensjahr hast du in Deutschland das Recht, mit deinen Eltern zusammenzuleben. Das heißt auch, dass deine Eltern das Recht haben, zu dir nach Deutschland zu kommen, wenn sie nicht hier leben. Wenn sie nach Deutschland kommen können, können auch deine minderjährigen Geschwister mit euren Eltern gemeinsam nach Deutschland mitkommen, wenn deine Geschwister sonst nicht überleben können. Das nennt man „Familienzusammenführung“.
Leider gibt es Gesetze, die es für deine Familie kompliziert machen, nach Deutschland zu kommen. Wie kompliziert das ist, hängt von deinem Aufenthaltsstatus und deinem Alter ab.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Das erste ist, dass du Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen hast. Bei Subsidiärem Schutz kannst du es im Härtefall versuchen. Es gibt immer wieder Sonderregeln, deshalb musst du dich informieren, ob es mit deinem Aufenthaltstitel möglich ist.
Die zweite Bedingung ist, dass du bei der Antragstellung und bei der Einreise deiner Eltern noch nicht 18 Jahre alt bist und weder dein Vater noch deine Mutter mit dir in Deutschland leben.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann können deine Eltern mit deinen Geschwistern einen Antrag auf Familienzusammenführung bei einer deutschen Botschaft stellen. Sie müssen das normalerweise in dem Land tun, in dem sie leben. Aber auch hier kann es Ausnahmen geben.
Das Verfahren ist sehr kompliziert. Am besten erklärt dir ein*e Anwält*in oder eine Verfahrensberatungsstelle genau, wie das funktioniert.
Eine andere Möglichkeit der Familienzusammenführung besteht, wenn du Eltern, erwachsene Geschwister oder andere Verwandte in der EU hast. Dann kannst du dorthin weiterreisen und dort dein Asylverfahren machen. Das wird dann von Deutschland aus organisiert, das kann aber etwas dauern und die deutschen Behörden müssen zustimmen.