Möglichkeit 1: Du hast das Recht auf einen Asylantrag!

Was heißt denn „Asyl bekommen“?

Flüchtling ist, wer aus seinem Heimatland geflohen ist. In Deutschland gibt es verschiedene Formen von „Flüchtlingsschutz“ mit unterschiedlichen Rechten. Wenn du einen Asylantrag stellst, kannst du „Asyl“, „Flüchtlingsschutz“, „Subsidiärer Schutz“, „Abschiebeverbot“ oder „Abschiebehindernis“ bekommen.

Asyl bekommen, Flüchtlingsschutz bekommen und Subsidiären Schutz bekommen heißt, dass du eine Erlaubnis bekommst, zunächst in Deutschland zu bleiben. Danach wird entschieden, ob du länger bleiben darfst. Du bekommst erst mal einen Aufenthalt für ein Jahr oder für drei Jahre.

Abschiebeverbot heißt, dass es für dich in deinem Herkunftsland im Augenblick zu gefährlich ist, z. B. weil du minderjährig bist oder weil du eine Krankheit hast, die dort nicht behandelt werden kann.

Du bekommst auch hier erst mal einen Aufenthalt für ein Jahr, dann entscheidet sich, ob du länger bleiben darfst. Mehr dazu findest du unter „Möglichkeit 2“.

Abschiebehindernis bedeutet, dass du nicht aus Deutschland ausreisen kannst, z.B. weil dir die notwendigen Reisedokumente fehlen oder du zu krank für eine Reise bist. Solange das Abschiebehindernis besteht, bekommst du eine Duldung. Mehr dazu findest du unter „Möglichkeit 2“.

Soll ich Asyl beantragen?

Wenn du in Deutschland Asyl beantragen möchtest, dann lass dir genug Zeit. Überlege gemeinsam mit deiner*deiner Vormund*in, den Betreuer*innen und dem Jugendamt, ob du Asyl beantragen willst. Lass dich beraten und erst, wenn du das Verfahren gut verstanden hast und mit den Bedingungen einverstanden bist, dann beantrage Asyl. Du musst nicht Asyl beantragen, das ist deine eigene freie Wahl. Das Asylverfahren kann lange dauern und wenn du es einmal angefangen hast, dann musst du es bis zum Ende durchführen.

Es gibt verschiedene Gründe, für die man in Deutschland Asyl bekommt. Hier sind nur einige Beispiele:

  • wenn du gezwungen wurdest, gegen deinen Willen zu heiraten (Zwangsheirat)
  • wenn du gezwungen wurdest, für das Militär oder andere militärische Gruppen zu arbeiten oder zu kämpfen (Kindersoldat)
  • wenn du gezwungen wurdest, Drogen zu transportieren oder zu verkaufen oder dich zu prostituieren (Menschenhandel)
  • für Mädchen: wenn deine Genitalien beschnitten werden sollten (Genitalverstümmelung)

Was muss ich tun?

Wenn du Asyl beantragt hast, musst du in jedem Fall ein Interview mit einer Person vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen, auf das du dich vorbereiten solltest. Dort wirst du gefragt, woher du stammst und wie du nach Deutschland gekommen bist. Du wirst auch gefragt, wieso du einen Asylantrag gestellt hast, welche Gründe du dafür hast und ob du Beweise und Dokumente aus deiner Heimat mitgebracht hast oder nachreichen kannst.

Du hast das Recht, dass dein*e Vormund*in oder dein*e Betreuer*in dir das Asylverfahren genau erklärt. Er oder sie kann viele Sachen für dich erledigen und wird für dich da sein, wenn du Hilfe brauchst. Du hast das Recht, dass dein*e Vormund*in beim Interview dabei ist. Du hast ebenfalls das Recht auf eine*n  Dolmetscher*in, der*die für dich bei wichtigen Terminen übersetzt. Bei dem Interview beim BAMF gibt es immer eine*n Dolmetscher*in, der*die deine Muttersprache spricht. Wenn du die Übersetzung nicht verstehst, kannst du eine*n andere*n  Dolmetscher*in fordern.

Wenn du als Mädchen lieber willst, dass eine Frau das Interview macht und eine Frau als Dolmetscher*in übersetzt, kannst du das auch noch im Interview sagen. Genauso hast du als Junge das Recht auf einen männlichen Interviewer und Dolmetscher. Du hast das Recht, eine Person in das Interview mitzunehmen, die dir zuhören und dich unterstützen kann. Am besten begleitet dich die Person, mit der du dich auf das Interview vorbereitet hast.

Wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist, kannst du darum bitten, dass du nicht zum Interview gehst, sondern der*die Vormund*in alles aufschreibt, was du ihm*ihr erzählst. Dann kann das BAMF entscheiden, ob es auf ein Interview verzichtet.

Nach dem Interview bekommst du ein Protokoll zugeschickt, in dem alles drinsteht, was du erzählt hast. Es kann sehr lange dauern, bis du das Protokoll bekommst. Überprüfe zusammen mit einer Dolmetscher*in, ob alles richtig übersetzt und aufgeschrieben wurde. Wenn du mit irgendetwas nicht einverstanden bist, hast du das Recht, noch Ergänzungen und Korrekturen nachzureichen.

Danach musst du auf die Entscheidung des BAMF warten. Darin steht dann, ob du Asyl, Flüchtlingsschutz, Subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot bekommst oder nicht. Das kann viele Wochen und Monate dauern. Wenn die Entscheidung positiv ist, bekommst du einen Aufenthaltsstatus. Wenn die Entscheidung negativ ist, besprich dich sofort mit deinem*deiner Vormund*in und deinem*deiner Betreuer*in und kontaktiere mit ihnen gemeinsam eine Rechtsanwält*in. Mit einem Anwalt oder einer Anwältin kannst du gegen eine negative Entscheidung vor Gericht klagen.

Was ist eine „Aufenthaltsgestattung“?

Die Aufenthaltsgestattung ist der Status, den du während des Asylverfahrens hast. Die Aufenthaltsgestattung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Was sind „Sichere Herkunftsstaaten“?

Deutschland hat einige Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt. Bei Menschen aus diesen Ländern geht Deutschland davon aus, dass es in der Regel keinen Grund gibt, Asyl zu beantragen. Der deutsche Staat sagt, dass Menschen aus diesen Ländern in ihr Heimatland zurückkehren können, dort sicher sind und keine Angst vor Verfolgung haben müssen. Das ist eine politische Entscheidung und heißt nicht, dass dort alle Menschen wirklich in Sicherheit sind. Oft gibt es Minderheiten, die unterdrückt, diskriminiert oder verfolgt werden.

Wichtig: Du kannst individuelle Gründe haben, Asyl zu beantragen, auch wenn du aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommst. Sprich mit deinem*deiner Vormund*in oder deinem*deiner Betreuer*in darüber, ob dein Land zu den „sicheren Herkunftsstaaten“ gehört und lass dich in einer Beratungsstelle für Flüchtlinge über das Asylverfahren beraten!

Aktualisiert 25.03.2018