Möglichkeiten bei Ablehnung, Ausreiseaufforderung und Abschiebung

Ein negativer Bescheid vom BAMF oder der Ausländerbehörde ist kein Abschiebungsbescheid, sondern die erste negative Entscheidung über deinen Antrag. Auch Behörden und Ämter machen Fehler und du kannst gegen die Entscheidung vor Gericht klagen. Die Frist für die Klage gegen die negative Entscheidung ist sehr kurz, manchmal nur wenige Tage. Du brauchst sofort eine gute aufenthaltsrechtliche Beratung und ein*e Rechtsanwält*in.

Wichtig: Wenn du eine Ablehnung im Asylverfahren vom BAMF bekommst oder dein Antrag auf Aufenthalt aus humanitären Gründen von der Ausländerbehörde abgelehnt wird, sprich sofort mit deiner Vormund*in und deiner Betreuer*in. Sprich auch sofort mit ihnen, wenn deine Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde nicht verlängert wird. Und wenn du eine „Aufforderung zur freiwilligen Ausreise“ erhältst oder Angst vor Abschiebung hast, wende dich ebenfalls an sie. Sie werden dich unterstützen, eine Beratungsstelle und eine*n Anwält*in zu finden.

Bei negativen Entscheidungen gibt es immer noch weitere Möglichkeiten: es gibt z.B. ein „Petitionsverfahren“, die „Härtefallkommission“, das „Kirchenasyl“ und man kann sich an die Medien wenden. Lass dich unbedingt beraten, sprich mit anderen über deine Situation. Versuche, dich weiter auf deinen Alltag zu konzentrieren. Das ist anstrengend und schwierig, aber wenn du nicht locker lässt, kannst du mit der Unterstützung deiner Freundinnen und Freunde, Schule, Betreuer und Betreuer*in, Vormund und Vormund*in, Vereinen und vielen mehr einen Weg finden!

„Geduld ist immer schwierig. Aber wir müssen Geduld haben."

(Gholam Rasool Hakimi)
Aktualisiert 11.04.2018